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Unsere Leistungen

Leistungen für

Privatpersonen

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie ins Ausland oder Sie treten eine Anstellung bei einem Arbeitgeber im Ausland an? Sie leben im Ausland, haben aber Einkünfte in Deutschland (z.B. aus Immobilien aber auch aus Tätigkeiten, die Sie in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig ausüben)? Sie sind Consultant und arbeiten überwiegend im Ausland?

Der deutsche Fiskus schreibt in vielen Fällen ein deutsches Besteuerungsrecht vor und der / ein ausländische(r) Wohnsitz schützt davor nicht – oder nicht in jedem Fall. Eine frühzeitige Klärung evtl. bestehender deutscher Steueransprüche schützt vor bösen Überraschungen.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Punkten, bei denen wir Sie unterstützen können: 

Beratung

Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit so genannten grenzüberschreitenden Aktivitäten. Egal ob Wegzug aus oder Rückumzug nach Deutschland, Immobilienerwerb im Ausland oder als Steuerausländer in Deutschland, Entsendung in das Ausland und vieles mehr…

Steuererklärung

In vielen Fällen bestehen gerade bei Auslandsbezügen SteuererklärungsPFLICHTEN. Wir ermitteln für Sie ob eine Steuererklärung verpflichtend abzugeben ist oder ob es ggf. aus anderen Gründen sinnvoll ist, eine solche anzustreben. Wir erstellen diese Steuererklärung auf Basis Ihrer Angaben und Informationen. Gerne können Sie sich in unserem Service Center einen Überblick über unsere hierfür eingesetzten Checklisten verschaffen.

Anträge

Gerade bei Sachverhalten mit Auslandsbezug gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Anträge zu stellen, die dazu dienen steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, diese Anträge zu stellen sondern insbesondere auch dabei, zu erkennen, ob entsprechende Anträge gestellt werden können bzw. ob diese in Ihrem besonderen Fall sinnvoll sind.

Tax Briefings

Wir empfehlen sowohl Neumandanten als auch Bestandsmandanten, bei denen eine berufliche oder private Veränderung ansteht, auf jeden Fall die Durchführung eines solchen Beratungstermins. Ein kurzes gut vorbereitetes Analysegespräch stellt effiziente und sinnvolle Beratung sicher. Die hierbei geführte Dokumentation hilft, Ihren Sachverhalt stets präsent zu haben und erleichtert spätere Veränderungsberatung oder die Erstellung von korrekten Steuererklärungen. Ihnen als „Beratener“ hilft das Gespräch, die wichtigsten steuerlichen Folgen zu erkennen, Risiken zu vermeiden, bewusste Entscheidungen zu treffen oder Weichen für die Zukunft zu stellen.

VERTRETUNGS-VOLLMACHT

Gerade aus dem Ausland heraus ist es schwierig, Schriftverkehr mit den deutschen Finanzbehörden zu führen. Finanzämter sind nur selten zu einem Austausch per E-Mail bereit und bestehen entweder auf einer deutschen Postzustellungsadresse oder schicken tatsächlich Briefpost in das Ausland, die dann nicht oder nur mit erheblicher Verspätung ihr Ziel erreicht – Fristen sind dann meist lange abgelaufen und gerade wenn es um zahlungsrelevante Vorgänge geht, laufen Strafzuschläge auf. Diese später zurückzufordern ist mühselig. Wir bieten umfassende Vertretungs- und Empfangsvollmachten an und wickeln auf dieser Basis die Finanzamtskommunikation für Sie ab. Sie werden per Scan und Mail oder alternative Übertragungswege stets digital auf dem Laufenden gehalten und können sich beruhigt auch anderen Themen widmen.

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