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Unternehmen

Globalisierung ist allgegenwärtig: deutsche Unternehmen erschließen erfolgreich ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt fest im Blick haben.
Im Zusammenhang mit den großen Geschäftschancen dieser grenzüberschreitenden Aktivitäten stellen sich allerdings stets vielfältige und anspruchsvolle steuerrechtliche Fragen.
Die Beteiligten sind sich über die steuerlichen Folgen ihres Auslandsengagements meist nicht in vollem Ausmaß im Klaren. Vielen Steuerpflichtigen ist zwar vielleicht sogar bewusst, dass sie ihr Auslandsengagement im Heimatland den Finanzbehörden anzuzeigen haben und dass eine unterbliebene Anzeige ggf. straf- oder bußgeldbewehrt ist. Viele weitere, weitaus schwerwiegendere steuerliche Folgen sind den meisten jedoch unbekannt und werden oft erst im Nachhinein erkannt – mit entsprechenden teuren Konsequenzen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auflistung an kritischen Punkten zur Verfügung, welche bei Unternehmen im internationalen Kontext beachtet werden müssen: 

Verrechnungspreise

Werden Geschäfte zwischen nahestehenden Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern abgewickelt, ist dies nur dann steuerlich unbedenklich, wenn für den Austausch der Waren oder Dienstleistungen korrekte Verrechnungspreise berechnet werden. Außerdem obliegt dem Steuerpflichtigen eine ausführliche Dokumentation zur Ermittlung der angewandten Verrechnungspreise. Bei Verstößen gegen die Regelungen zu Verrechnungspreisen drohen hohe Steuernachzahlungen.

BETRIEBSSTÄTTEN

Verzichtet ein ausländisches Unternehmen auf die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland und unterhält stattdessen lediglich eine deutsche Betriebsstätte, ist daran zu denken, dass auch die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne der deutschen Besteuerung unterliegen und eine aufwändige Gewinnermittlung für die Betriebsstätte erforderlich ist.

GESCHÄFTSLEITUNG

Sitzt die Geschäftsleitung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, kann dies zur unbeschränkten Steuerpflicht des Unternehmens in Deutschland führen und damit ggf. zu einer Doppelbesteuerung sowohl in Deutschland als auch im Ausland.

ARBEITNEHMER

Leistet z.B. die ausländische Mutter an die Arbeitnehmer der deutschen Tochter Zahlungen, können diese Zahlungen in Deutschland lohnsteuerpflichtig sein.

FUNKTIONSVERLAGERUNG

Verlagert ein deutsches Unternehmen gewisse Funktionen ins Ausland, realisiert es ggf. allein durch diese    Funktionsverlagerung „fiktiv“ Gewinne, die der Besteuerung unterliegen.

WEGZUGSBESTEUERUNG

Verlegt ein deutscher Steuerpflichtiger, der an einer GmbH beteiligt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland, sieht er sich der Wegzugsbesteuerung ausgesetzt. Der deutsche Fiskus geht in diesem Fall davon aus, die GmbH-Beteiligung sei veräußert worden – obwohl dies tatsächlich gar nicht der Fall ist.

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